Gut informiert: Häufig gestellte Fragen
Damit Sie gut vorbereitet sind und sich jederzeit gut aufgehoben fühlen, finden Sie hier Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Ihren Eintritt, Ihren Aufenthalt und allgemeine Anliegen.
Vor dem Eintritt
Die Überweisung für einen stationären Rehabilitationsaufenthalt in unserer Klinik wird von Ihrem zuweisenden Spital ausgestellt.
Nein, nicht ganz. Zusätzlich zur Überweisung benötigen wir die Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse. Diese wird entweder vom zuweisenden Spital oder direkt von uns im Eden beantragt. Sie müssen sich darum nicht kümmern. Sobald die Kostengutsprache vorliegt, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Darin enthalten sind die Aufenthaltsdauer gemäss Kostengutsprache, die Zimmerkategorie sowie allfällige, von Ihnen selbst zu tragende Kosten für gewünschte Zusatzleistungen, etwa ein Upgrade vom Zweier- zum Einzelzimmer.
Ein Rehabilitationsaufenthalt dauert in der Regel zwei Wochen und kann bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, stattdessen einen Kuraufenthalt bei uns zu beantragen.
Bei einem Rehabilitationsaufenthalt organisiert in der Regel Ihr zuweisendes Spital die Verlegung ins Eden. Es nimmt dafür direkt mit uns Kontakt auf und koordiniert den Transport über unseren Fahrdienst. Die Kosten für den Transfer übernimmt in diesem Fall das zuweisende Spital. Bei einem Kuraufenthalt tragen Sie die Transportkosten selbst. Selbstverständlich können Sie auch von einer Angehörigen oder einem Angehörigen ins Eden gebracht werden.
Sie finden uns an der Panoramastrasse 20 in 3854 Oberried am Brienzersee.
Die Anreise mit dem Auto dauert etwa eine Stunde ab Bern oder Luzern.
Bei einer Rehabilitation steht die funktionale Wiederherstellung des Stütz- und Bewegungsapparates im Vordergrund, bei einer Kur hingegen die allgemeine Erholung. Beides kann ärztlich verordnet werden.
Im Unterschied zur Rehabilitation übernimmt die Krankenkasse bei einer Kur nur die therapeutischen, pflegerischen und medizinischen Leistungen, jedoch nicht oder nur teilweise die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Aus Sicht der Krankenkassen gilt die sogenannte «Spitalbedürftigkeit» als zentrales Kriterium: Nur wer (noch) als spitalbedürftig eingestuft wird, hat Anspruch auf eine Rehabilitation. Die Einschätzung dieser Spitalbedürftigkeit kann allerdings je nach Krankenkasse unterschiedlich ausfallen.
Alles Wichtige finden Sie in unserer Packliste:
Krücken erhalten Sie in der Regel vom Spital, in dem Sie operiert werden. Sie gehören Ihnen und sollten zur Rehabilitation mitgebracht werden. Auf Wunsch können Krücken auch direkt bei uns erworben werden. Weitere Hilfsmittel wie Rollstühle, Eulenburger, Rollatoren oder Gehgestelle (Gehböckli) stehen Ihnen vor Ort zur Verfügung, ebenso pflegerische Hilfsmittel wie Duschstühle.
Während des Aufenthalts
Wir bieten Einzel- und Zweierzimmer mit Süd-, West- oder Nordausrichtung an. Welche Zimmerkategorie für Sie möglich ist, ergibt sich aus Ihrer Versicherungsdeckung:
- Grundversicherung (allgemein): Zweierzimmer
- Zusatzversicherung halbprivat: Einzelzimmer
- Zusatzversicherung privat: Einzelzimmer mit Südausrichtung
Ja, Sie können sich während eines Teils oder auch während des gesamten Aufenthalts von einer nahestehenden Person begleiten lassen. Für allgemein Versicherte ist hierfür ein kostenpflichtiges Upgrade auf ein Einzelzimmer erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja, Sie können sich während eines Teils oder auch während des gesamten Aufenthalts von einer nahestehenden Person begleiten lassen. Für allgemein Versicherte ist hierfür ein kostenpflichtiges Upgrade auf ein Einzelzimmer erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ja, das ist möglich. Die Kostengutsprache der Krankenkassen gilt in der Regel zunächst für zwei Wochen. Sollte sich während der zweiten Woche zeigen, dass eine Verlängerung auf drei oder vier Wochen medizinisch sinnvoll ist, stellen wir ein entsprechendes Gesuch bei Ihrer Krankenkasse. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass sowohl die Spitalbedürftigkeit als auch ein Rehabilitationspotenzial weiterhin gegeben sind.
Wird eine Verlängerung des Reha-Aufenthalts durch die Krankenkasse abgelehnt, besteht die Möglichkeit, stattdessen einen Kuraufenthalt zu beantragen. Für einen Kuraufenthalt ist keine Spitalbedürftigkeit erforderlich.
Ist die Kur ärztlich verordnet, werden die medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen ambulant über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Sie grundsätzlich selbst. Es lohnt sich aber, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob sie sich an diesen Kosten beteiligt.
Die Mahlzeiten werden im Speisesaal der Klinik serviert. Falls es medizinisch erforderlich ist, kann das Essen auch im Zimmer eingenommen werden.
- Frühstück: 8:00–9:00 Uhr (bei Bedarf bereits ab 7.30 Uhr, je nach Therapieplan)
- Mittagessen: 12:00–13:15 Uhr
- Abendessen: 18:00–19:15 Uhr
Sie haben zudem die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Besuch im Bistro zu Mittag zu essen.
Ja, unser Küchen- und Service-Team ist auf verschiedene Unverträglichkeiten und diätetische Kostformen bestens vorbereitet. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihre Bedürfnisse.
Zum Frühstück sind Kaffee und Tee inbegriffen, zum Mittag- und Abendessen servieren wir Ihnen Quellwasser. Süssgetränke können auf Wunsch kostenpflichtig dazu bestellt werden, für halbprivat oder privat versicherte Patient:innen sind sie kostenlos. Darüber hinaus steht ein kleines kostenpflichtiges Angebot an Bier, Wein und Spirituosen zur Verfügung. Alle kostenpflichtigen Konsumationen werden Ihrer Nebenkostenabrechnung belastet, die Sie am Austrittstag erhalten.
Feste Besuchszeiten gibt es bei uns nicht – Angehörige und Freunde sind herzlich willkommen. Bitte achten Sie jedoch darauf, Besuche möglichst ausserhalb Ihrer Therapiezeiten einzuplanen. Hinweise dazu finden Sie in Ihrem individuellen Therapieplan sowie auf dem Infoblatt für Besucher:innen:
Unser Bistro ist täglich von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und heisst Sie und Ihre Begleitung herzlich willkommen, ob zu einem feinen Mittagessen (12:00–13:15 Uhr), einem Snack zwischendurch oder zu Kaffee und Kuchen. In der warmen Jahreszeit lädt unsere Gartenterrasse zum Verweilen ein – mit feinen Speisen und einer traumhaften Aussicht auf den Brienzersee.
Ja, an der Rezeption erhalten Sie verschiedene Artikel des täglichen Bedarfs, zum Beispiel Pflegeprodukte, Snacks und Getränke. Auch Bargeld können Sie dort beziehen. Sollten Sie etwas Spezielles benötigen, bemühen wir uns gerne, es für Sie zu organisieren. Übrigens: Unser Coiffeursalon ist an mehreren Tagen pro Woche geöffnet, die medizinische Fusspflege steht Ihnen einmal wöchentlich zur Verfügung. Termine und weitere Informationen erhalten Sie direkt an der Rezeption.
Als Reha-Patient:in gelten Sie als spitalbedürftig. Deshalb empfehlen wir, das Klinikareal nicht allein zu verlassen. Spaziergänge ausserhalb des Geländes sollten nur im Rahmen einer Therapie oder in Begleitung eines Betreuungsengels unternommen werden. Auf unserem weitläufigen Areal laden zahlreiche Sitzbänke zum Verweilen ein – ideal für kleine Spaziergänge mit genügend Pausen.
Ja, in unserer Klinik steht Ihnen die Spitalseelsorge mit einem vielfältigen Angebot zur Seite:
- Spezialisierte spirituelle Begleitung
- Individuelle ethische Beratung
- Religiöse Feiern und Rituale
- Unterstützung in Krisensituationen
- Vermittlung einer passenden seelsorgerischen Ansprechperson
Sprechen Sie bei Bedarf unser Pflegeteam an.
Verschiedenes und Wissenswertes
Sofern ihr Operateur eine Rehabilitation verordnet und Ihre Versicherung eine Kostengutsprache erteilt, übernimmt die Kranken- oder Unfallversicherung (Grundversicherung) die Kosten für den Aufenthalt
Ist die Kur ärztlich verordnet, werden die medizinisch, pflegerischen und therapeutischen Leistungen ambulant über die Krankenkasse (Grundversicherung) abgerechnet. Die Kosten für die Hotellerie tragen Sie jedoch selber. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, wird sich diese evtl. an den Kosten beteiligen.
Bei einem Kuraufenthalt oder wenn Sie für einen Rehabilitationsaufenthalt ein Upgrade für ein Einbettzimmer süd gebucht haben, ist eine Anzahlung notwendig
Wir bieten in der Regel keine Halbpension an. Sie können aber jederzeit mit unserem Service- und Küchenteam die Grösse Ihrer Mahlzeiten anpassen und verändern.
Hunde, die zu Besuch kommen, sind in unserem Bistro grundsätzlich erlaubt. Während dem Aufenthalt sind Hunde jedoch nicht erlaubt.
Das Verlassen des Klinikgeländes muss vorher mit unserer behandelnden Ärztin oder unserem behandelnden Arzt abgesprochen werden, um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung nicht zu gefährden.
Leider gibt ein in Oberried selber nur einen kleinen Dorfladen. Bessere Einkaufmöglichkeiten finden Sie in Brienz oder Interlaken.
Grundsätzlich können Sie Ihre Wäsche unserem Hausdienst zum Waschen geben, es wird jedoch eine Gebühr erhoben.
Wir stellen grundsätzlich Hilfsmittel zur Verfügung. Falls Sie aber bereits zu Hause über einen Rollator verfügen, nehmen Sie diesen bitte mit.